Hausordnung Indoorspielplatz
Hausordnung
Aufsichtspflicht:
Die volle Verantwortung für die Aufsicht der Kinder liegt zu jeder Zeit bei den Eltern oder Begleitpersonen. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden – auch nicht kurzzeitig. Es ist keine pädagogische oder betreuende Fachkraft vor Ort.
Videoüberwachung:
Der gesamte Innenbereich (ausgenommen Sanitär- und Wickelplatz) wird videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit aller Besucher*innen. Genauere Informationen dazu finden sich in den AGBs.
Nutzung auf eigene Gefahr & Einhaltung der Regeln:
Der Indoorspielplatz wird auf eigene Gefahr genutzt. Die Einhaltung der Hausordnung ist verpflichtend, insbesondere hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und gegenseitigem respektvollen Umgang.
Hausordnung Indoorspielplatz
- Speisen und Getränke dürfen gerne selbstmitgebracht werden, dürfen jedoch nur im Essbereich verzerrt werden. Auf Alkohol ist zu verzichten. Bitte den Platz wieder sauber hinterlassen (dafür steht in der Küche geeignetes Material zu Verfügung)
- Kinder dürfen sich nicht alleine in der Küche befinden.
- Die von uns bereit gestellten Küchenutensillien sind selbstständig aufzuräumen (Geschirrspüler).
- Wir bitten die Mülltrennung zu berücksichtigen.
- Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr.
- Einlass nur bei vorheriger Buchung des Tickets möglich.
- Der Betreiber der Anlage übernimmt keine gesetzliche Aufsichtspflicht für Babys oder Kinder.
- Es wird keine Haftung für die Garderobe, Wertgegenstände oder sonstige Diebstähle übernommen.
- Kinderwagen und Fahrräder/Laufräder bitte draußen beim markierten Platz parken, dafür fehlt drinnen leider der Platz.
Außerhalb des Eingangsbereichs und der Garderobe besteht eine Socken- oder Hausschuhpflicht. Aus hygienischen Gründen ist das Barfußlaufen nicht gestattet.
Die Dauer der Nutzung ist auf die gebuchte Zeit begrenzt. Wir bitten um Ihr Verständnis und Mithilfe, den Betrieb pünktlich zum Ende deiner gebuchten Zeit selbstständig und verlässlich zu verlassen. Bitte beachte, dass eine Nichteinhaltung dieser Zeit eine Überziehungsgebühr von 500€ nach sich zieht. Sollte diese Gebühr nicht beglichen werden, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
- Bei Vandalismus oder Diebstahl wird sofortige Anzeige erstattet.
- Die Mehrmalige Benutzung, Weitergabe oder Täuschung der Personenanzahl des Tickets ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.
- Das Türöffnen für einen anderen Kunden ist verboten und widerrechtliches Betreten, ohne vorher das Ticket zu scannen wird zur Anzeige gebracht.
- In den gesamten Innenräumen herrscht striktes Rauchverbot (inkludiert E-Zigaretten etc.) – bitte draußen bei dem Aschenbecher rauchen, wenn es sein muss.
- Der gesamte Betrieb (außer den Sanitärräumen und des Wickeltisches) wird videoüberwacht (Näheres in den AGBs).
- Die Aufsichtspflicht liegt während des gesamten Aufenthalts ausschließlich bei den Begleitpersonen. Die Kinder dürfen keinesfalls unbeaufsichtigt gelassen werden – auch nicht kurzzeitig.
- Die Einrichtung ist so gestaltet, dass Kinder sich frei entfalten können – dennoch sind Eltern/Begleitpersonen verpflichtet, das Verhalten der Kinder aktiv zu begleiten und bei Bedarf einzugreifen.
- Grobmotorische Geräte und Spielmaterialien dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Aufsicht genutzt werden. Für unsachgemäße Nutzung übernimmt der Betreiber keine Haftung.
- Die Nutzung der Einrichtung setzt voraus, dass Kinder in einer allgemein stabilen gesundheitlichen Verfassung sind. Bei ansteckenden Krankheiten (z. B. Fieber, Durchfall, Bindehautentzündung etc.) ist der Besuch untersagt.
- Eltern/Begleitpersonen sind für mitgebrachte Gegenstände ihrer Kinder (z. B. Spielsachen, Flaschen, Kleidung) selbst verantwortlich. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Bitte achtet auf ein rücksichtsvolles Miteinander. Gewalt, grobes Verhalten oder diskriminierende Äußerungen gegenüber anderen Kindern oder Erwachsenen werden nicht toleriert und können zum Ausschluss führen.
- Es ist darauf zu achten, dass die Kinder keine gefährlichen Gegenstände mitbringen (z. B. spitze Spielzeuge, Glasflaschen). Der Betreiber behält sich vor, entsprechende Gegenstände vom Spielbereich auszuschließen.
- Tiere sind im gesamten Innenbereich nicht erlaubt.
- Fundgegenstände werden maximal 6 Monate aufgehoben.
Bitte achtet im gesamten Bereich auf angemessene Lautstärke – auch im Sinne anderer Kinder, die ggf. Ruhephasen benötigen.